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Rechtsgutachten: Warum man 1930 und 1932 Hitler hätte stoppen können...

Aktualisiert: 2. Juli

Es war ein Rechtsgutachten aus dem Innenministerium. Geschrieben 1930. Später eine umfassende Denkschrift. Beide Papiere, geschrieben von renommierten Juristen, sagten klar: Die NSDAP ist staatsfeindlich und will die Diktatur. Aber die Politik war schwach, hatte Angst zu handeln. Zu stark waren die Rechten bereits. Alle sahen weg, redeten das Problem klein. Was folgte, war die größte Hölle, in die die Menschheit bisher blicken musste. Wie wir nun wissen, war dies nicht unvermeidbar. Diese Geschichte ist bisher nur wenig beachtet. Doch sie gilt als die Geburtsstunde der "wehrhaften Demokratie", die exakt deshalb den Weg in unsere heutige Verfassung fand. Und wir? Wir sehen wieder zu, wie Extreme langsam das Land übernehmen.



von Dirk Neubauer



1933 war es zu spät. Der Niedergang der Republik fand in der formell legalen Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar seine Höhepunkt. Und zugleich den Schlußpunkt eines schleichenden Prozesses der exekutiven und judikativen Selbstaufgabe der Weimarer Republik. In der historischen Retrospektive und in der populären Wahrnehmung wird das Jahr 1933 oft fälschlicherweise als der Ausgangspunkt juristischer Auseinandersetzungen über die Verfassungswidrigkeit der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) verstanden.


Tatsächlich jedoch markiert das Jahr 1933 die tragische Bestätigung jener Gefahren, vor denen eine Gruppe hochrangiger preußischer Juristen bereits in den Jahren 1930 und 1932 in minutiös ausgearbeiteten Rechtsgutachten gewarnt hatte. Diese unter dem maßgeblichen Einfluss des Juristen Robert Max Wasilii Kempner entstandenen Memoranden legten die verfassungsfeindliche und hochverräterische Natur der nationalsozialistischen Bewegung offen und bewiesen, dass der Weimarer Staat keineswegs wehrlos war, sondern über die notwendigen straf- und schutzrechtlichen Instrumente für ein Parteiverbot verfügte.


Das Scheitern dieser Initiativen beruhte nicht auf einer fatalen Mischung aus politischem Opportunismus, Taktiererei der Reichsregierung unter Reichskanzler Heinrich Brüning und einer fortgeschrittenen ideologischen Infiltration der Justiz.


Es war der Spätsommer 1930 , als sich im preußischen Innenministerium und im Berliner Polizeipräsidium eine Initiative zur strafrechtlichen und verfassungsrechtlichen Belangung der NSDAP gründet. Unter der Federführung des jungen Jusristen Robert Kempner, dem damaligen chief legal adviser (Justiziar) der Polizeiabteilung des preußischen Innenministeriums, entstand eine 97-seitige Denkschrift mit dem Titel


„Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei als staats- und republikfeindliche hochverräterische Verbindung“.


Das preußische Gutachten wurde von neben ihm von drei weiteren profilierten Juristen verfasst, die durch ihre tägliche Konfrontation mit der nationalsozialistischen Straßen- und Propagandagewalt in Berlin über eine tiefe Kenntnis der tatsächlichen Absichten der Bewegung verfügten: Dr. Bernhard Weiß: Als jüdischer Vizepolizeipräsident von Berlin führte er einen kompromisslosen Kampf gegen die extremen Bewegungen von links und rechts und war ein Hauptziel der antisemitischen Hetzkampagnen Joseph Goebbels’.. Dr. Johannes Stumm: Kriminalpolizeirat in der Abteilung IA (Politische Polizei) des Berliner Polizeipräsidiums und Chef der Inspektion zur Überwachung rechtsradikaler Parteien und Organisationen. Dr. Hans Joachim Schoch: Leitender Beamter in derselben Politischen Abteilung, die Material über die verfassungswidrigen Strukturen der NSDAP sammelte und Verfahren wegen Meineids gegen deren Führung bereits angestrengt hatte.


Die Gutachter beschränkten sich nicht auf die Analyse isolierter Straftaten, sondern wählten einen systemischen Ansatz. Sie werteten die offizielle Parteipresse, insbesondere den Völkischen Beobachter, Hitlers Programmschrift Mein Kampf sowie Reden nationalsozialistischer Reichstagsabgeordneter systematisch aus. Auf dieser Basis definierten sie die NSDAP als eine „Partei neuen Typs“, die als politischer Bund straff hierarchisch organisiert war, absoluten Gehorsam einforderte und durch bewaffnete Formationen wie die SA und SS den bewussten Bruch mit dem staatlichen Gewaltmonopol anstrebte. das haben wir doch irgendwie schonmal gehört, oder?


Doch das Quartett war nicht alleinig auf der Spur. Nahezu zeitgleich erstellte das Reichsministerium des Innern ein eigenes, parallel verlaufendes Gutachten mit dem Titel „Über das hochverräterische Unternehmen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei“. Beide Ministerien kamen unabhängig voneinander zu dem Schluss, dass die Legalitätsbehauptungen der NSDAP-Führung bloße Schutzbehauptungen waren, um den rechtlichen Schutzraum des demokratischen Systems zu dessen eigener Vernichtung auszunutzen.


Man wusste also, mit wem man es zu tun hatte. Und die Schwachstelle in der Verteidigung der Weimarer Republik lag nicht in der Qualität der juristischen Analysen.

Sondern in der mangelnden Bereitschaft der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte, diese anzuwenden. Und im vollkommenen Versagen der Politik, diese Möglichekiten zu nutzen, um gegen die aufkommenden Nazis vorgehen zu können.


Dies offenbarte sich im Herbst 1930 während des Ulmer Reichswehrprozesses vor dem Reichsgericht in Leipzig. Drei junge Offiziere der Ulmer Garnison waren verhaftet worden, weil sie im Auftrag der NSDAP-Führung versucht hatten, nationalsozialistische Zellen innerhalb der Reichswehr zu bilden, um diese für einen künftigen Umsturz zu instrumentalisieren.


In diesem Verfahren trat Adolf Hitler am 25. September 1930 als Zeuge auf. Um ein drohendes Parteiverbot abzuwenden und die bürgerlich-konservativen Kreise zu beruhigen, leistete er vor dem Reichsgericht einen vielbeachteten „Legalitätseid“.


Hitler versicherte, dass die NSDAP die Macht ausschließlich mit verfassungsmäßigen Mitteln anstrebe und im Rahmen der bestehenden Gesetze agieren werde. Gleichzeitig drohte er jedoch in derselben Aussage, dass nach einem Wahlsieg seiner Bewegung ein „nationalsozialistischer Staatsgerichtshof“ eingerichtet werde und dann „Köpfe im Sand rollen“ würden.

Diesen Sound haben wir schonmal gehört. Allerdings ist das nicht so lange her.


Obwohl dieser Widerspruch die Unaufrichtigkeit des Legalitätseids offenkundig machte und den Tatbestand der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens n erfüllte, schritt der anwesende stellvertretende Oberreichsanwalt Nagel nicht ein. Das Reichsgericht akzeptierte Hitlers Eid wohlwollend. Diese richterliche Passivität belegte die tiefe Verankerung nationalsozialistischer Sympathien in den Eliten der Justiz, die das Vertrauen in den Rechtsstaat systematisch untergrub und den Bestrebungen der preußischen Gutachter den exekutiven Boden entzog. Die Politik schwieg.


Da die Warnungen von 1930 ungehört verhallten, startete die preußische Staatsregierung unter Ministerpräsident Otto Braun im Frühjahr 1932 eine zweite, weitaus umfassendere Initiative. Am 4. März 1932 richtete Braun ein offizielles Schreiben an Reichskanzler Heinrich Brüning, dem eine auf 236 Seiten angewachsene, aktualisierte Denkschrift beigefügt war. Dieses Dokument lieferte erdrückende Beweise dafür, dass die NSDAP ihre hochverräterischen Aktivitäten intensiviert hatte und SA und SS zu einer paramilitärischen Schattenarmee ausgebaut worden waren, die den Staatsapparat unmittelbar bedrohte.


Da Robert Kempner inzwischen als Beamter des preußischen Innenministeriums gehindert war, seine fundierte Kritik an der Lethargie des Staates offen zu publizieren, veröffentlichte er im Jahr 1932 unter dem Pseudonym Eike von Repkow die bahnbrechende Schrift „Justiz-Dämmerung: Auftakt zum Dritten Reich“ im Volksfunk-Verlag und im J.H.W. Dietz Verlag.


Das von Kempner gewählte Pseudonym besaß hohe symbolische Sprengkraft : Es verwies direkt auf den mittelalterlichen Rechtsgelehrten Eike von Repgow, den Verfasser des Sachsenspiegels aus dem 13. Jahrhundert. Dieser hatte in seinem Werk die fundamentale Idee vertreten, dass das Recht im Dienste der Wahrheit und Gottesfurcht stehen müsse und die Verkehrung des Rechts eine Sünde gegen die göttliche Ordnung darstelle. Durch die Aneignung dieses Namens stilisierte sich Kempner zum Verteidiger des wahren, unparteilichen Rechts gegen eine korrumpierte, politisierte Justiz.


In „Justiz-Dämmerung“ analysierte Kempner die moralische und strukturelle Zersetzung der Weimarer Justiz. Er prophezeite mit erschreckender Genauigkeit das Schicksal des Rechtswesens unter einer nationalsozialistischen Diktatur :


Die Preisgabe der richterlichen Unabhängigkeit: Kempner warnte vor der drohenden Gleichschaltung der Richter und der Errichtung einer reinen Gesinnungsjustiz.

Die Abschaffung rechtsstaatlicher Grundsätze: Er sah voraus, dass fundamentale Maximen wie nulla poena sine lege (keine Strafe ohne Gesetz) im Namen einer diffusen „Volksgemeinschaft“ liquidiert würden.

Die Säuberung des Berufsbeamtentums: Er prognostizierte den sofortigen Ausschluss jüdischer, sozialdemokratischer und republiktreuer Juristen aus dem Staatsdienst.


Sowohl das Gutachten von 1930 als auch die monumentale Denkschrift von 1932 blieben völlig folgenlos, weil sich die Reichsregierung unter Kanzler Heinrich Brüning weigerte, die Initiative zu ergreifen. Die Protokolle der Reichskabinettssitzung vom Dezember 1930 und die exekutive Nichtbeachtung der Eingabe von 1932 offenbaren die verfassungspolitischen Fehlentscheidungen der Reichsleitung. Ein fataler Fehler.

Durch diese Haltung, so urteilte Kempner später in seinen Lebenserinnerungen, wurde das Schicksal der Weimarer Republik besiegelt. Die exekutive Untätigkeit überließ der NSDAP das Feld für ihre taktische Legalitätsstrategie, mit der sie die Institutionen der Demokratie von innen heraus aushöhlen konnte.


Das Jahr 1933 erbrachte den lückenlosen Beweis für die Richtigkeit der Analysen Kempners und seiner Kollegen. Innerhalb weniger Monate nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 wurde die Weimarer Verfassung formell legal, aber materiell illegitim, vollständig ausgehebelt.


Die Nationalsozialisten setzten präzise jene Schritte um, die in der „Justiz-Dämmerung“ prognostiziert worden waren. Der Deutsche Richterbund (DRB) kapitulierte unter seinem Vorsitzenden Karl Linz in vorauseilendem Gehorsam.

Bereits im März 1933 forderte der Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ) die sofortige „Säuberung“ aller Gerichte von jüdischen und politisch unzuverlässigen Beamten. Am 19. März 1933 verabschiedete das Präsidium des Richterbundes eine Ergebenheitsadresse, in der betont wurde, der deutsche Richter sei „von jeher national und verantwortungsbewusst“ gewesen.


Die Zerschlagung der rechtsstaatlichen Ordnung vollzog sich in einer rasanten und lückenlosen Kette von Gesetzen und Notverordnungen, die die Befürchtungen der preußischen Denkschriften in brutale Realität übersetzten. Diese Entwicklung bewies die fundamentale Schwäche der Weimarer Verfassung, die über keine materiellen Schutzmechanismen gegen ihre eigene Abschaffung durch verfassungskonforme Mehrheitsbeschlüsse verfügte.


Was dann kam, ist bekannt.


Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches im Jahr 1945 kam es zu einer bemerkenswerten historischen Kehrwende. Robert Kempner, zur Flucht gezwungen, kehrte im Rang eines amerikanischen Staatsanwalts in das zerstörte Deutschland zurück und fungierte als stellvertretender US-Hauptankläger vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg.


In dieser Funktion war Kempner direkt für die Anklage gegen seine ehemaligen Vorgesetzten, Verfolger und Peitscher zuständig. Er führte die Kreuzverhöre gegen Hermann Göring und präsentierte die Hauptanklage gegen Wilhelm Frick – jenen Mann, der ihn einst ausgebürgert und ins Exil getrieben hatte. Die US-amerikanische Presse begleitete diesen Vorgang mit der treffenden Schlagzeile: „Man He Exiled Presents Case Against Frick“.


Kempner leitete zudem die Anklage im sogenannten Wilhelmstraßen-Prozess (Fall 11 des Nürnberger Nachfolgeverfahrens) gegen das Auswärtige Amt und fand im Zuge der Beweiserhebung das einzig erhaltene Protokoll der Wannsee-Konferenz, welches den unumstößlichen Beweis für die systematische Planung des Holocausts lieferte.

Johannes Stumm kehrte ebenfalls in den Polizeidienst zurück. Nach der Spaltung der Berliner Polizei durch die sowjetische Besatzungsmacht im Juli 1948 wurde er vom Magistrat zum Polizeipräsidenten von West-Berlin ernannt. Er baute die West-Berliner Schutzpolizei auf und leitete sie während der historischen Krisen der Luftbrücke und des Mauerbaus bis 1962.


Die Tragödie des Untergangs der Weimarer Republik und die ungenutzten juristischen Analysen von Kempner und Weiß wurden nach 1945 zum direkten konzeptionellen Fundament bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland im Parlamentarischen Rat. Die Gründerväter und -mütter der zweiten deutschen Demokratie waren tief traumatisiert von der Erkenntnis, dass die NSDAP die formale Wertneutralität der Weimarer Verfassung ausgenutzt hatte, um die Demokratie legal zu liquidieren. Carlo Schmid (SPD) formulierte dieses verfassungspolitische Trauma am 8. September 1948 im Plenum des Parlamentarischen Rates mit den Worten, dass jene, die die Grundrechte zur Bekämpfung der Demokratie missbrauchen wollen, sich künftig nicht mehr auf diese berufen dürfen.

Daraus erwuchs das Konzept der „wehrhaften“ beziehungsweise „streitbaren“ Demokratie. Es bricht radikal mit dem Weimarer Relativismus und postuliert, dass der demokratische Verfassungsstaat nicht verpflichtet ist, sich seinen eigenen Totengräbern gegenüber neutral zu verhalten. Die wesentlichen Elemente dieses verfassungsrechtlichen Abwehrdispositivs im Grundgesetz basieren direkt auf den historischen Forderungen der preußischen Gutachten von 1930 und 1932 :


  • Das Parteiverbot (Art. 21 Abs. 2 GG): Die Möglichkeit, Parteien, die die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen wollen, durch das Bundesverfassungsgericht verbieten zu lassen.


  • Die Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG): Die Unabänderlichkeit der Grundpfeiler des Staates (Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat, Föderalismus), die selbst durch eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit des Parlaments nicht legal abgeschafft werden können.


  • Die Verwirkung von Grundrechten (Art. 18 GG): Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, der Presse oder der Versammlungsfreiheit zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verliert diese Rechte.



Die Rechtsgutachten von 1930 und 1932 und die prophetische Schrift „Justiz-Dämmerung“ von Robert Kempner widerlegen die historische Schutzbehauptung, die nationalsozialistische Diktatur sei ein unvorhersehbares, elementares Ereignis gewesen, dem mit den Mitteln des Rechtsstaates nicht beizukommen gewesen wäre. Die Instrumente für eine Verteidigung der ersten deutschen Demokratie lagen auf dem Tisch; sie wurden von hochqualifizierten, mutigen Juristen präzise ausgearbeitet und den politischen Entscheidungsträgern vorgelegt.


Das historische Versagen der Weimarer Republik war kein Versagen ihrer Gesetze, sondern ein Versagen des politischen Willens ihrer Eliten. Brünings Weigerung, die Justiz- und Polizeiapparate konsequent gegen die Feinde der Verfassung in Stellung zu bringen, und das opportunistische Vertrauen auf eine verfassungskonforme „Zähmung“ der Nationalsozialisten ebneten den Weg in die totalitäre Katastrophe.


Die Mahnung Robert Kempners aus dem Jahr 1969, dass man die nationalsozialistische Katastrophe hätte verhindern können, wenn man rechtzeitig gehandelt und den Verfassungsfeinden die Instrumente des Rechtsstaates entzogen hätte, bleibt das bleibende Vermächtnis des preußischen Gutachtens. Sie definiert die Grundpflicht jeder demokratischen Gesellschaft, im Sinne einer ewigen Wachsamkeit die Wehrhaftigkeit ihrer Institutionen nicht erst dann einzufordern, wenn das System bereits von innen heraus zersetzt ist, sondern verfassungsfeindlichen Bestrebungen bereits im Stadium ihrer Entstehung konsequent und mit der vollen Härte des Rechtsstaates entgegenzutreten.


Wir wussten es also schon damals eigentlich besser. Und machen dennoch heute die selben Fehler.





Quellenangaben


1. Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei - Wikipedia, https://de.wikipedia.org/wiki/Nationalsozialistische_Deutsche_Arbeiterpartei


2. Enabling Act of 1933 | History | Research Starters - EBSCO, https://www.ebsco.com/research-starters/history/enabling-act-1933


3. Robert Kempner - Das gescheiterte NSDAP-Verbot von 1930, https://jan-kuerschner.de/landtag/robert-kempner/


4. Justiz im Dritten Reich – wehrhaft oder willfährig?, https://ns-justiz-bayreuth.de/svb/de/wehrhaft/



6. Robert Kempner - Wikipedia, https://de.wikipedia.org/wiki/Robert_Kempner


7. Limits of Political Freedom in Democratic Constitutional States – A Comparative Study on Germany, France and the USA - Hannah-Arendt-Institut, https://hait.tu-dresden.de/media/zeitschrift/TD_03_02_Backes.pdf




10. Bernhard Weiss First Jew in Civil Service in Pre-nazi Germany, Dies in London, https://www.jta.org/archive/bernhard-weiss-first-jew-in-civil-service-in-pre-nazi-germany-dies-in-london


11. Diskussionsbeiträge zu Bernhard Weiß - Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte, https://www.demokratie-geschichte.de/koepfe/alter-kopf-diskussion.php?alter_kopf=9397


12. Johannes Stumm - Wikipedia, https://de.wikipedia.org/wiki/Johannes_Stumm



15. Limits of political freedom in democratic constitutional states: a comparative study on Germany, France and the USA, https://d-nb.info/1191645320/34



17. Robert Kempner - Wikipédia, https://fr.wikipedia.org/wiki/Robert_Kempner 18. Eike von Repgow - Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/gnd118529501.html


19. Eike von Repgow - Wikipedia, https://de.wikipedia.org/wiki/Eike_von_Repgow


20. Kapitalismus und politische Moral in der Zwischenkriegszeit. Oder: Wer war Julius Barmat? [1. ed.] 9783868549355, 9783868543193 - DOKUMEN.PUB, https://dokumen.pub/kapitalismus-und-politische-moral-in-der-zwischenkriegszeit-oder-wer-war-julius-barmat-1nbsped-9783868549355-9783868543193.html


21. Sondergerichte (1933-1945) - Historisches Lexikon Bayerns, https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Sondergerichte_(1933-1945)

1 Kommentar

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DocKaba
03. Juli
Mit 5 von 5 Sternen bewertet.

Wer sich da interessiert dafür interessiert, dem sei die Seite des Bundesarchivs empfohlen, denn dort findet man im Programmpunkt Invenio den kompletten Aktenbestand zu diesem Untersuchungen. Es sind ungefähr 3,2 GB an digitalisierten Bildern. Ich weiß gar nicht, ob sie schon OCR vorbereitet sind oder ob man sie so lesen kann, aber empfehlenswerte Quellen.

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