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8, 15, 22 - Der neue Rat startet heute

Heute ist ein denkwürdiger Tag. Heute Abend wird der neue Rat im Hasensaal des Schlosses zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten. Eine halbe Stunde zuvor wollen wir einer Andacht in der Schlosskirche beiwohnen, um für die kommende Legislatur um Gottes Segen zu werben. Ein langjährige Tradition, mit der wir nicht brechen wollen. Zudem haben wir das Schloss gewählt, um die Verbundenheit zwischen Gegenwart der Stadt und der Historie des Ortes an sich zu zeigen. Stadt und Schloss bilden eine untrennbare Einheit. Jetzt mehr denn je.

Ich wünsche uns allen einen guten Start. Mögen Sachlichkeit und das Interesse der Mehrheit immer im Zentrum unserer Arbeit stehen. Und möge dies wiederum dazu führen, dass der Claim "eine Stadt mit Weitsicht" künftig zu einer Art Leitsatz unserer Arbeit werde. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit. Der neue Rat, der in insgesamt sieben Positionen neu besetzt ist, wird gleich zu Beginn voll durchstarten müssen. Da wir wegen einer Änderung der Hauptsatzung die Gremien zwar besetzen können, diese aber erst nach Inkrafttreten der Satzung ihre Arbeit aufnehmen können, wird der gesamte Rat bereits in der kommenden Woche eine erste Arbeitssitzung abhalten müssen. Wir haben eine ganze Reihe von Themen, die noch vor der Sommerpause besprochen werden müssen, um nicht im August/September einen Leerlauf zu haben. Entschieden werden muss unter anderem, wie eine vakante Stelle im Bauamt zu besetzen ist. Auch haben wir noch Entscheidungen zu weiteren Hochwassermaßnahmen zu treffen. Schließlich sollen die Beschlüsse am 22.7. final beraten werden. Die Änderung der Hauptsatzung war nötig geworden, da ansonsten eine Fraktion drohte, in den Gremien nicht mehr repräsentiert zu sein. Dies wollten wir nicht zulassen, da in unserem Rat und seinen Ausschüssen die Interessen aller Bürger vertreten sein sollen. Um dies zu gewährleisten haben die Fraktionsspitzen im Vorfeld beraten und sich geeinigt, dass die Ausschüsse um jeweils einen Sitz auf 8 erweitert werden. Dies aber muss auch in der Hauptsatzung berücksichtigt werden, weshalb die Änderung nötig ist.
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